(1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle mit der Firma Jink GmbH (nachfolgend Jink genannt) geschlossenen Werbeaufträge. Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Werbekunden gelten auch dann nicht, wenn Jink ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
(2) Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen Jink und dem Werbekunden.
(1) Werbeauftrag im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen der Jink GmbH und dem Werbekunden über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel auf den von Jink vermarkteten Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere auf den vermarkteten Websites, zum Zwecke der Verbreitung während der im Werbeauftrag festgelegten Zeit. Bei der Schaltung kommt in erster Linie das AdServing System der Jink zum Einsatz.
(2) Ein Werbemittel im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild und/oder Text und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner), aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Werbekunden genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Einflussbereich des Werbekunden liegen (z. B. Link).
(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag durch eine schriftliche oder per E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags oder direkt durch die Schaltung von Werbemitteln durch Jink zustande.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erfolgen durch die Geschäftsführung oder von Jink besonders Bevollmächtigte. Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
(3) Soweit der Auftrag durch eine Werbeagentur erteilt wird, kommt der Vertrag ausschließlich mit dieser zustande. Soll ausnahmsweise ein Werbekundedirekt Vertragspartner werden, muss er von der Werbeagentur namentlich, schriftlich benannt werden. Jink ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
Ist im Rahmen eines Werbeauftrages dem Werbekunden das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel/Schaltungen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.
(1) Der Werbekunde ist verpflichtet, vollständige, einwandfreie und für das AdServing System geeignete Werbemittel/Redirects bis spätestens 3 Werktage vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Etwaige Abweichungen sind mit der Jink unverzüglich schriftlich oder per E-Mail abzustimmen.
(2) Die Pflicht von Jink zur Aufbewahrung/Speicherung des Werbemittels endet 3 Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
(3) Kosten von Jink für vom Werbekunden gewünschte oder zu vertretende Änderung des Werbemittels hat der Werbekunde zu tragen.
(4) Bei nicht ordnungsgemäßer oder verspäteter Anlieferung der Werbemittel durch den Werbekunden ist Jink von der Verpflichtung der rechtzeitigen Schaltung bezogen auf den im Werbeauftrag genannten Zeitraum befreit. Dies gilt auch bei einer nachträglichen Änderung der Werbemittel.
(5) Der Werbekunde ist für die rechtzeitige Verfügbarkeit der von ihm benannten Zielseiten und der Daten, auf den die Werbemittel verweisen, verantwortlich.
(6) Verwendet der Werbekunde für die Lieferung des Werbemittels einen Redirect und einen weiteren AdServer, so ist er für die technische Kompatibilität dieses AdServers mit dem von Jink verwendeten AdServer verantwortlich. Jink ist bei technischen Problemen in Bezug auf die Verwendung des weiteren AdServers ebenfalls von der rechtzeitigen Schaltung, wie unter 5.4. aufgeführt, befreit.
(1) Jink behält sich vor, Werbeaufträge im Rahmen eines Abschlusses abzulehnen bzw. zu stoppen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für Jink wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
(2) Insbesondere kann Jink ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Werbekunde nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird, wenn hierdurch die Folge des Absatzes 1 eintritt.
(3) Die Unterbrechung der Schaltung ist aufzuheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit bzw. Rechtsverletzung ausgeräumt ist. Der Werbekunde ist über die Unterbrechung unverzüglich zu unterrichten.
(4) Jink behält sich vor, nach Prüfung der Werbeaufträge durch die Partnersites des Vermarktungsnetzwerkes, auf denen die Werbeinhalte geschaltet werden sollen, Werbeaufträge in Bezug auf einzelne Platzierungen abzulehnen. Der Werbekunde hat dann das Recht nur den Teil des Gesamtwerbeauftrages, der sich auf diese Platzierung bezieht, entweder kostenlos zu stornieren, oder die Auftragsleistung für die abgelehnte Platzierung auf andere Platzierungen umzuverteilen. Der Werbekunde hat ausdrücklich nicht das Recht, aus Ablehnung einzelner Platzierungen im Gesamtauftrag, den Gesamtauftrag zu stornieren. Das Recht des Kunden zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unbenommen.
(1) Der Werbekunde gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Werbekunde stellt Jink von allen Ansprüchen Dritter frei, die Jink aufgrund fehlerhafter Rechteeinräumung oder wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen. Ferner wird Jink von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Werbekunde ist verpflichtet Jink nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
(2) Der Werbekunde überträgt Jink sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, sowie der öffentlichen Zugänglichmachung, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags, wie sich dieser aus der Auftragserteilung ergibt, notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie in allen bekannten Formen der Online-Medien.
(3) Der Werbekunde stellt sicher, dass die für die Schaltung der Werbemittel einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Werbebestimmungen des § 9 Mediendienstestaatsvertrag, sowie die Einschränkungen für bestimmte Produkte (Arzneimittel, Heilmittel) für die Werbemittel eingehalten werden. Weiterhin ist der Werbekunde verpflichtet alles Gesetzte in Bezug auf unlautere und irreführende Werbung, sowie die Preisangabenverordnung und sonstige werberelevante Gesetze einzuhalten. Der Werbekunde haftet ausdrücklich alleine für Verstöße gegen diese Gesetzte.
(1) Jink gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Werbekunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt nicht vor, wenn diese außerhalb des Einflussbereiches der Jink steht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beeinträchtigung beim Betrachter hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z. B. Browser).
(2) Jink gewährleistet ferner eine angemessene Verfügbarkeit des vom Kunden überlassenen Werbemittels auf dem durch Jink unterhaltenen AdServer. Diese liegt bei 99,8% im Jahresmittel. Unter Verfügbarkeit ist die technische Abrufbarkeit der Werbemittel auf dem durch Jink unterhaltenen AdServer zu verstehen.
(3)Jink gewährleistet ausdrücklich nicht die Verfügbarkeit des Werbemittels auf den durch Jink vermarkteten Informations- und Kommunikationsdiensten Dritter. Jink haftet ferner nicht für Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder Rechnerausfall bei Dritten (z. B. anderen Providern) sowie unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern).
(1) Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die Jink nicht zu vertreten hat (etwa aus programmlichen oder technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftragsnach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von Jink bestehen. Sofern es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird der Werbekunde hierüber informiert.
(2) Bei einem Ausfall des AdServers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Werbekunden für den Zeitraum des Ausfalls. Ein Ausfall des AdServers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert ist unerheblich. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, ggf. wird mit dem Kunden ein Nachlieferungsrecht vereinbart.
(3) Bei von Jink zu vertretender fehlerhafter Darstellung des Werbemittels im Sinne der Ziffer 8 Absatz 1 hat der Werbekunde Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels nachweislich beeinträchtigt wurde. Lässt Jink eine hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, so hat der Werbekunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(4) Sind etwaige Mängel bei den Werbemitteln nicht offenkundig, so hat der Werbekunde bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Werbekunde nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
(5) Bei einer Abrechnung der gebuchten Werbeleistung nach Klickzahlen (Cost per Click) haftet Jink ausdrücklich nicht dafür, wenn die vom Werbekunden gebuchten Klickzahlen nicht im Kampagnenzeitraum erreicht werden. Dem Werbekunden wird nur die tatsächlich generierte Klickzahl in Rechnung gestellt.
(6) Der Werbekunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung des Werbemittels auf den im Werbeauftrag aufgeführten Internetseiten.
(7) Jink garantiert dem Kunden ausdrücklich nicht den Konkurrenzausschluss innerhalb der Internetseiten, auf denen die Werbemittel des Kunden im Rahmen des Werbeauftrags geschaltet werden.
(1) Schadensersatzansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind bei Vorliegen nur leichter Fahrlässigkeit von Jink, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichtenderen Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Werbekunde regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung mit dem Kunden individuell ausgehandelten und in der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise.
Soweit nichts anderes vereinbart, obliegt es Jink, die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel innerhalb von 10 Werktagen nach Ausführung des Auftrags für den Werbekunden zum Abruf bereitzuhalten. Dies geschieht über das so genannte Reporting des Werbeauftrags, welches mit dem AdServer der Jink erstellt wird. Die im Reporting protokollierten Zahlen über die Aufrufe der Werbemittel &Adclicks sind Grundlage für die Abrechnung des Werbeauftrags und gleichzeitig Beleg für die erbrachte und im Werbeauftrag beauftragte Leistung von Jink. Der Werbekunde ist verpflichtet etwaige Zähldifferenzen innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang des wöchentlichen Reportings bzw. dem Abschlussreporting anzuzeigen. Andernfalls erkennt er die durch das Reporting von Jink protokollierten Zahlen als Abrechnungsgrundlage an.
(1) Die Rechnungsstellung erfolgt zum Erscheinungstag der Werbung, bei Längerfristigen Verträgen monatlich. Rechnungen sind stets sofort fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Hiervon abweichende, längere Zahlungsziele berechnen sich ebenfalls stets ab Rechnungsdatum und werden in unserer Auftragsbestätigung festgehalten.
Die Zahlungen sind zu richten an:
Jink GmbH
Deutsche Bank Trier
BLZ: 585 700 24
Kto.-Nr.: 05 13986 00
(2) Zahlt der Werbekunde nicht binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum, so gerät er auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall berechnet Jink Mahngebühren (in Höhe von: 1. Mahnung = 5 € / 2. Mahnung = 10 €). Soweit Jink in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir auch berechtigt diesen geltend zu machen. Die uns entstehenden Mahnkosten werden zusätzlich berechnet.
(3) Jink kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
(4) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Werbekunden berechtigen Jink auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
(5) Der Werbekunde kann ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber einem Zahlungsanspruch nur geltend machen mit Einreden, die auf demselben Vertragsverhältnis wie dieser Zahlungsanspruch beruhen. Zur Zurückhaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(6) Forderungen des Kunden gegen Jink können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Jink an Dritte abgetreten oderverpfändet werden.
(1) Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei Stornierungen bis 8 Wochen vor Schaltungsbeginn werden generell 20% des Auftragsvolumens in Rechnung gestellt. Bei Stornierung bis 2 Wochen vor Schaltungsbeginn werden 40% des Auftragsvolumens in Rechnung gestellt, bei Stornierung weniger als 2 Wochen vor Schaltungsbeginn 60% des Auftragsvolumens oder während der Schaltung 80% des noch offenen Auftragsvolumens. Bei Werbeaufträgen, deren Schaltung ganz oder teilweise in die Monate April, Mai, Oktober, November und Dezember fallen, werden bei Stornierung ab 8 Wochen oder weniger vor Schaltungsbeginn 80% des Auftragsvolumens in Rechnung gestellt.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen beantragt wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird. Ein weiterer wichtiger Grund liegt vor, wenn die andere Vertragspartei wiederholt gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt und den vertragsgemäßen Zustand trotz Fristsetzung der jeweils anderen Vertragspartei nach der entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen wieder herstellt.
(1) Bucht Jink Werbeaufträge bei anderen Websites zur Schaltung von Werbemitteln ein, werden ausschließlich die Reportings des AdServers der Jink, die in diesem Zusammenhang von Jink erstellt werden, als Abrechnungsgrundlage mit dem Betreiber der Website verwendet.
(2) Die Rechnungstellung erfolgt monatlich.
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
Erfüllungsort ist der Sitz von Jink. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von Jink. Soweit Ansprüche von Jink nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Werbekunden, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Werbekunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von Jink vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten diejenigen wirksamen, welche die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.
Download: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jink GmbH (PDF, 5MB)
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